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Weinbeschreibung

Erzeugerabfüllung:

Der Wein muß aus dem eigenen Weinberg stammen und vom Winzer selbst verarbeitet worden sein. Wintergenossenschften dürfen den Begriff auch für Weine gebrauchen, die von mehreren ihrer Mitglieder stammen. Unsere Weine sind ALLE Erzeugerabfüllungen!

Geschmacksrichtungen:

Im deutschen Weinrecht gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, die den Süßegrad von Wein und Sekt ausdrücken. Da die im Sekt enthaltene Kohlensäure den Geschmack der Süße vermindert, liegen die zugelassenen Restzuckerwerte hier zum Teil erheblich höher-

Bezeichnung Wein Schaumwein / Sekt
brut / herb nicht gebräuchlich bis 15 Gramm Restzucker

extra brut nicht gebräuchlich bis 6 Gramm Restzucker
extra trocken nicht gebräuchlich 12 bis 20 Gramm Restzucker
trocken bis 9 Gramm Restzucker 17 bis 35 Gramm Restzucker
halbtrocken 9 bis 18 Gramm Restzucker 33 bis 50 Gramm Restzucker
lieblich 18 bis 45 Gramm Restzucker nicht gebräuchlich
süß über 45 Gramm Restzucker nicht gebräuchlich